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26. Februar 2025

Entwicklung eines KI-Strategiekonzepts

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Der Einsatz von künstlicher Intelligenz gewinnt in unserem gesellschaftlichen und beruflichen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Diese innovative Technologie bietet uns einerseits enorme Chancen, erfordert aber gleichzeitig auch eine durchdachte Strategie für eine verantwortungsvolle Nutzung.

Die Europäische Union hat die transformative Kraft erkannt und mit der KI-Verordnung (KI-VO) am 2. August 2024 einen rechtlichen Rahmen für die Verwendung von KI geschaffen. Die Verordnung richtet sich an alle Mitgliedsstaaten, die nun verpflichtet sind, dieses Regelwerk unmittelbar umzusetzen. Ziel der Verordnung ist es, die Grundrechte von EU-Bürgern zu schützen, Rechtssicherheit zu schaffen und verbindliche Standards im Umgang mit KI-Systemen festzulegen.  

Anforderungen der KI-VO für Organisationen

Die KI-VO der EU tritt schrittweise in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 sind zwei zentrale Bestimmungen des Gesetzes aktiv. Zum einen gilt ein Verbot für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko nach Art.5 KI-VO. Hierzu zählen beispielsweise Social Scoring Techniken zur Bewertung und Kategorisierung von Menschen anhand ihres sozialen Verhaltens. In der Regel sollten die wenigsten Organisationen diese Kategorien von Systemen gezielt anstreben. 

Zum anderen ist seit Anfang Februar auch eine zweite Bestimmung aktiv, die vermutlich alle verantwortlichen Stellen betreffen wird und Auswirkungen auf die tägliche Arbeit haben kann. Art. 4 KI-VO fordert eine sogenannte KI-Kompetenz der Belegschaft: … Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen…“.

Schritt für Schritt zur Entwicklung einer KI-Kompetenz durch eine effektive KI-Strategie

Aus unserer Sicht ist KI-Kompetenz maßgeblich davon abhängig, welche KI-Strategie von der verantwortlichen Stelle angestrebt wird. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der obersten Leitung der Organisation. Im ersten Schritt sollte deshalb ermittelt werden, wie der Einsatz von KI aktuell gelebt wird und wie er zukünftig definiert werden soll. Daraus lässt sich auch ableiten, welche Rolle die verantwortliche Stelle selbst einnimmt. Werden KI-Systeme nur als „Betreiber“ genutzt oder selbst KI-Systeme entwickelt oder bestehende Systeme so verändert, dass sich die Rolle eines „Anbieters“ ergibt? Abhängig von dieser Antwort ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.  

Man kann davon ausgehen, dass heutzutage in jeder Stelle KI-Systeme regelmäßig zum Einsatz kommen, unabhängig davon, ob eine Regelung existiert oder nicht. Eine anonymisierte Auswertung der Firewall-Protokolle zeigt, welche KI-Dienste mit welcher Intensität genutzt werden. Das Problem dabei ist, dass die Nutzung ohne festgelegten Regelrahmen erfolgt.  

Gemeinsam mit Ihnen können wir in einem Meeting einen Strategierahmen erarbeiten, um eine Grundlage für alle folgenden Schritte zu schaffen. Die erzielten Ergebnisse und unsere Empfehlungen werden anschließend in einem Strategiepapier zusammengefasst. Es ist wichtig, dass beide Seiten die Möglichkeit haben, die ausgearbeiteten Vereinbarungen nachlesen zu können. 

Internen KI-Ansprechpartner (Koordinator) definieren

Ein weiterer sinnvoller Schritt ist, die Rolle eines internen KI-Ansprechpartners zu definieren. Innerhalb der Organisation sollte eine verantwortungsvolle Person mit einem großen Interesse an der Thematik ausgewählt werden. Diese Stelle ist zentraler Ansprechpartner für KI-Themen, Koordinator für interne Anfragen und bindet bei Bedarf auch externe Spezialisten in die Lösungsfindung ein.  

Denken Sie dabei nicht, das wäre wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Diese Stelle kann auch nahtlos in die IT-Leitung eingegliedert werden. Es geht darum, über eine Person zu verfügen, die bei neuen Anforderungen das Thema KI stets mitdenkt und einbezieht. 

Mit uns haben Sie einen Partner, der im Hintergrund Ihre Fragen entgegennimmt, Ihnen praxisnahe Umsetzungsempfehlungen gibt, sowie Mustervorlagen zur Verfügung stellt. Wir betreiben dieses Beratungsmodell bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Datenschutz und der Informationssicherheit. 

Unternehmensregeln für die KI-Nutzung entwickeln

Aus der fixierten KI-Unternehmensstrategie definieren sich Unternehmensregeln, die in einer Richtlinie festgehalten werden. Darin sollte enthalten sein, was später erlaubt, wie geregelt oder verboten ist. Es ist wichtig, die Vorgaben der obersten Leitung niederzuschreiben und damit Leitplanken für die Belegschaft zu schaffen. Mitarbeitende können sich nur dann konform und entsprechend den Regeln verhalten, wenn der Orientierungsrahmen bekannt ist und bei Bedarf nachgelesen werden kann. Eine zentrale Richtlinie unterstützt zudem den schnellen Eingliederungsprozess neuer Mitarbeitender.

In der Ausarbeitung dieser spezifischen Regeln unterstützen wir Sie gerne mit unserem Know-how. Wir helfen Ihnen dabei, ein vernünftiges Dokument zu erarbeiten, dass jeder Mitarbeitende verstehen kann. Sollten Sie bereits über eine Richtlinie verfügen, können wir neue Themen auch entsprechend Ihrer Unternehmensstrategie optimal einbinden. 

Die unterste Schwelle von KI-Kompetenz ist aus unserer Sicht dann erreicht, wenn klare Regeln für alle definiert und veröffentlicht wurden.

Regeln verstehen, bedeutet Regeln zu schulen

Um ein hohes Verständnis und damit eine Akzeptanz für die festgelegten Regeln zu schaffen, sollten diese auch praktisch geschult werden. Abhängig vom Unternehmensaufbau und der Ausrichtung können zunächst Zielgruppen definiert und dann passgenaue Schulungen angeboten werden. KI-Nutzung bedeutet nicht nur bestimmte Regeln einzuhalten, sondern auch Entwicklungspotentiale zu schaffen, um die KI-Fähigkeiten aller Beschäftigten zu verbessern. Dazu muss den Teilnehmenden vermittelt werden, wann sie es mit KI-Technologie zu tun haben, welche Informationen im jeweiligen KI-System verarbeitet werden und wie mit KI-Ergebnissen umzugehen ist. 

Mit diesen praxisorientierten Schulungen tragen wir dazu bei, die Vertraulichkeit von Informationen zu schützen, aber auch eine mögliche KI-Scheu abzubauen. Der bewusste Einsatz von KI kann bestimmte Arbeitsaufgaben wesentlich erleichtern. Mitarbeitende, die KI im Arbeitsalltag kontrolliert und zielführend einsetzen, werden dies auch im privaten Umfeld tun. Dieses autodidaktische Training kann sich wiederum positiv auf die geforderte Kompetenz auswirken. Die Mitarbeitenden schulen sich somit selbst. 

Es ist unbestreitbar, dass die Integration von KI-Technologie in die Systemlandschaft unaufhaltsam erfolgen wird. Warum also nicht gleich selbstbewusste Mitarbeiter fördern, die das Fundament für eine erfolgreiche Anwendung dieser neuen Techniken bilden? 

Unsere zusätzlichen Beratungsleistungen

Im bereits angesprochenen Strategiepapier werden wir Sie auch über weitere mögliche Auffälligkeiten informieren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Inbetriebnahme und Absicherung technischer Systeme, haben wir einen guten Blick dafür entwickelt. Uns ist es wichtig, dass Sie mögliche Abweichungen kennen und anschließend selbst entscheiden können, wie Sie damit umgehen möchten.  

Fazit

Seit dem 2. Februar 2025 existiert die Anforderung eine KI-Kompetenz in der jeweiligen Stelle nachweisen zu können. Wir finden diesen gesetzlichen Auftrag der EU richtig, aber immer unter dem Blickwinkel, dass die Potenziale auch vollständig ausgeschöpft werden. Seien Sie nicht verunsichert, wenn Sie das Thema bisher noch nicht angepackt haben. Lassen Sie sich nicht von Marketinganrufen unter Druck setzen, die sofort mögliche Strafzahlungen ins Gespräch bringen. Ja, diese existieren und sind auch empfindlich, aber sie beziehen sich nicht auf eine fehlende KI-Kompetenz. 

Wir sehen KI-Kompetenz nicht im Zusammenhang mit möglichen Strafen, sondern als einen wirklichen Mehrwert. Machen Sie sich daher auf den Weg - wir unterstützen Sie gerne individuell dabei!

 

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